Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gundelfingen gegenüber dem Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg unverzüglich die Initiative ergreift, damit die Verlängerung der Straßenbahn Linie 4 bis nach Gundelfingen, Untere Waldstraße, wieder in die Planung aufgenommen wird?
Begründung
Es ist an der Zeit, unsere Mobilität der Zukunft zu gestalten. Damit wir im Jahr 2035 die erste Straßenbahn durch Gundelfingen fahren lassen können, müssen die Planungen jetzt wieder aufgenommen werden.
Drei Teilstrecken wurden bis vor die Tore Gundelfingens fertig gestellt; das letzte Teilstück durch Gundelfingen bis zur Unteren Waldstraße fehlt noch.
Damit Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral wird, müssen die CO2-Belastungen auf allen Ebenen gesenkt werden. Straßenbahnen zählen dabei laut Umweltbundesamt zu den effizientesten Verkehrsmitteln.
Allen Bürgerinnen und Bürgern soll der Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Universität, zum Einkaufen oder zum Arzt zu einem günstigen Preis ermöglicht werden. Die Straßenbahn bietet dies umweltfreundlich und barrierefrei. Man fährt, ohne sich auf den Verkehr konzentrieren zu müssen oder um Parkmöglichkeiten in Gundelfingen oder Freiburg zu sorgen.
Vorausschauend hat die Gemeinde Gundelfingen bereits seit den 80er Jahren Grundstücke erworben und für die Straßenbahntrasse freigehalten.
Gut mit den Planungen zur Verlängerung der Straßenbahn verzahnt, kann das entstehende Quartier Nägelesee Nord optimal an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden und die anstehende Sanierung der Wasser- und Abwasserinfrastruktur kosteneffizient berücksichtigt werden.
Die Verlängerung der Straßenbahn wird die Mobilität und Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger verbessern und die Umweltbelastungen durch Verkehrslärm und Luftverschmutzung verringern.
Damit die Bürgerinnen und Bürger Gundelfingens ihr Auto in Zukunft öfter stehen lassen können!
Finanzierung
Durch die verlangte Maßnahme entstehen der Gemeinde keine Kosten. Das Ergebnis der Wiederaufnahme der Gespräche mit dem Zweckverband Regio Freiburg ist noch offen.
Die Kosten des späteren Planungsverfahrens trägt der Zweckverband.
Vertretungsberechtigte
Die Unterzeichnenden berechtigen die Vertretungsberechtigten, den Antrag im Falle eines Kompromisses zurückzunehmen oder im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten abzuändern, soweit dies für die Zulässigkeit erforderlich ist. Unterschriftsberechtigt sind Einwohner/innen mit Hauptwohnsitz in Gundelfingen ab 16 Jahren, mit deutscher oder anderer EU-Staatsbürgerschaft.
Jörg Richert Heuweilerweg 31, Gundelfingen | Max-Peter Ratzel Talstraße 72, Gundelfingen | Daniel Mader Alte Bundestraße 35, Gundelfingen |