In der heutigen Ausgabe der Badischen Zeitung findet sich ein sehr gut recherchierter und lesenswerter Bericht zur sehr gut besuchten Veranstaltung des Gundelfinger Gewerbevereins am Montag im großen Saal des Kultur- und Vereinszentrums:
Besonders wertvoll ist der Artikel vor allem deshalb, weil er einige kursierende Falschaussagen zu den voraussichtlichen Kosten im Betrieb und zu Rückzahlungsverpflichtungen der Gemeinde bei einem Abbruch innerhalb der Planungsphase richtigstellt:
- „Die Straßenbahn hat viel höhere Taktung als der Bus, das wird also viel teurer.“
Fakt ist, dass der Kreis nach Aussage des ZRF die „nötige“ Taktung der Straßenbahn bezahlen wird, die sich aus der Planungsphase ergibt.
Nur darüberhinausgehende Wünsche muss Gundelfingen selbst bezahlen.
Da eine Straßenbahn nur mit einem deutlich unter 30 Minuten liegenden Takt ein „sinnvolles Projekt“ würde und nur dann Zuschüsse von Bund und Land fließen, können wir davon ausgehen, dass Gundelfingen mit der Straßenbahn eine deutlich bessere Anbindung als per Bus und zu deutlich günstigeren Kosten bekommt. - „Wenn die Planungen abgebrochen werden, muss Gundelfingen das voll bezahlen.“
Das ist in mehrerer Hinsicht falsch:- Die Planungen können auch vom ZRF oder dem Kreis oder einvernehmlich abgebrochen werden, wenn sich in der Planung herausstellt, dass das Projekt nicht sinnvoll umsetzbar ist. Dann zahlt Gundelfingen gar nichts.
- Wenn die Planungen von Gundelfingen mit guter Begründung (!) einseitig abgebrochen werden, werden vermutlich ebenfalls keine Forderungen gestellt.
- Nur wenn Gundelfingen die Planungen „unmotiviert“ abbricht, d.h. ohne ausreichende Begründung, wird eine Beteiligung an den Kosten fällig. In welcher Höhe, das muss vorher vertraglich vereinbart werden (vermutlich 50:50).
Mit der Straßenbahn bekommt Gundelfingen aufgrund der regionalen Bedeutsamkeit aller Voraussicht nach einen hervorragenden ÖPNV zum Schnäppchenpreis. Umgekehrt bleibt völlig unklar, woher das Geld für bessere Busverbindungen kommen soll.
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