Zum Inhalt springen

Pressemitteilung des AKM zu jüngsten Veröffentlichungen in der Badischen Zeitung

Inhaltsverzeichnis


Am 16. und 17. August (in der Printausgabe jeweils einen Tag später) waren in der Badischen Zeitung zwei Artikel zu Aktionen der Initiative „Gegen die Stadtbahn“ zu lesen, in denen teilweise unwahre Aussagen wiedergegeben wurden und deren Klarstellung möglicherweise weitere Fragen aufwarf:

  • Von welcher Bürgerinitiative ist eigentlich jeweils die Rede?
  • Vom Arbeitskreis Mobilität (AKM, d.h. von der demokratisch legitimierten Initiative des Bürgerbegehrens) oder von der Alternative kommunale Mobilität (AkM, d.h. der Gegen-Initiative)?
  • Was stimmt jetzt in Bezug auf Finanzierung und wer sagt hier was?
  • Ist die Plakataktion überhaupt rechtmäßig?
Screenshot aus badische-zeitung.de
https://www.badische-zeitung.de/gundelfingen/aktion-gegen-die-strassenbahn-buergerinitiative-stellt-in-gundelfingen-banner-auf
Screenshot aus badische-zeitung.de
https://www.badische-zeitung.de/gundelfingen/banner-und-broschuere-kein-geld-der-gemeinde-gundelfingen-fuer-buergerinitiativen

Um etwas Licht in dieses Dunkel zu bringen, hat Max-Peter Ratzel aus dem Kreis der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens einen ausführlichen Pressetext veröffentlicht. Auch die Konsequenzen eines positiven Bürgerentscheids werden darin Schritt für Schritt erläutert:

Logo AK Mobilität mit Schriftzug
2023-08-25__Pressemeldung zum Bürgerentscheid.pdf

Wir planen, eine etwas gekürzte Fassung des Textes auch in den Gundelfinger Nachrichten zu veröffentlichen.

Badische Zeitung, 29. August

Zwischenzeitlich hat die Badische Zeitung die Plakatierungsaktion der Nein-BI in einem weiteren Artikel aufgegriffen:

Screenshot aus badische-zeitung.de
https://www.badische-zeitung.de/strassenbahngegner-in-gundelfingen-sorgen-mit-verfruehter-wahlwerbung-fuer-wirbel–282168914.html

Gundelfinger Nachrichten, 30. August

Unsere etwas gekürzte Stellungnahme vom 28. August erschien dann am 30. August in den Gundelfinger Nachrichten:

Wie finanziert sich der Arbeitskreis Mobilität (AKM) und welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für Wahlwerbung zum Bürgerentscheid?

Wie Mitte August von der Badischen Zeitung berichtet und im Ort nicht zu übersehen, wurden von der Bürgerinitiative “Gegen die Stadtbahn” bereits mehrere großformatige Wahlplakate aufgestellt. In diesem Zusammenhang wurde der Eindruck erweckt, der AK Mobilität erhielte von öffentlicher Hand Gelder, sodass diese Banneraktion einen Akt ausgleichender Gerechtigkeit darstelle. Diese Aussage soll von einem Gemeinderat stammen.

Wir stellen hiermit klar: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zur Wiederaufnahme der Straßenbahnplanungen erhalten für ihr ehrenamtliches Engagement keinerlei finanzielle Unterstützung, weder von der Gemeinde noch von sonstigen öffentlichen oder institutionellen Geldgebern.

Um für den Bürgerentscheid am 12. November werben zu können, sammeln wir nun Spenden – dies unterscheidet uns nicht von der Gegen-Bürgerinitiative. Die Gemeindeverwaltung hat eine Plakatierung ab dem 18. September erlaubt, woran wir uns selbstverständlich halten werden.

Nach eindeutiger schriftlicher Vorgabe der Verwaltung ist Wahlwerbung im öffentlichen Straßenverkehrsraum nur während der erlaubten Zeit zulässig. Dies gilt auch für private Grundstücke, wenn sie entsprechend einsehbar sind. Großformatige Plakate bedürfen sogar jeweils einer schriftlichen Genehmigung. Die Banneraktion der Gegen-BI ist damit nach unserer Einschätzung rechtswidrig. Um den Bürgerentscheid rechtlich nicht angreifbar zu machen, kann die Gemeindeverwaltung das nicht dauerhaft tolerieren.

Aber blicken wir mal in die Zukunft. Wir sind zuversichtlich, dass die Gundelfinger Bürgerschaft im Bürgerentscheid am 12. November die dort gestellte Frage mit JA beantworten wird: “Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gundelfingen gegenüber dem Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg unverzüglich die Initiative ergreift, damit die Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 bis nach Gundelfingen, Untere Waldstraße, wieder in die Planungen aufgenommen wird?”

Was aber bedeutet ein positiver Bürgerentscheid eigentlich?

Im Gespräch mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern stellen wir regelmäßig fest, dass bei einzelnen Personen immer noch Unklarheit herrscht, was dann konkret passiert.

  1. In diesem Fall muss zunächst die Gemeinde den ZRF auffordern, dass dieser die Verlängerung der Straßenbahnlinie wieder in seine Planungen aufnehmen soll.
    Nach einem entsprechenden Mehrheitsbeschluss im Verwaltungsrat des ZRF folgen dann weitere Schritte:
  2. Die alten Planungen müssen überprüft und auf heutige technische und verkehrliche Erfordernisse, städtebauliche Gesichtspunkte, Kostenentwicklungen etc. angepasst werden.
    Der Planungsprozess wird durch den ZRF durchgeführt und finanziert. In diesen Prozess wird die Gemeinde Gundelfingen (und somit auch die Gundelfinger Bürgerschaft!) eng eingebunden sein, da wir die Bedarfsträger sind. Alle Interessen, Argumente und Fragestellungen, die derzeit in der Bürgerschaft kursieren, können hierbei eingebracht werden.
    Diese berechtigten Argumente und Fragestellungen werden von der Gegen-BI meist unzutreffend beantwortet oder in den falschen Zusammenhang gestellt. Bestmögliche städtebaulichen Lösungen, die Vermeidung von Lärm, die Suche nach optimalen verkehrstechnischen Lösungen, nach möglichst wenig belastender Bauphase usw. werden grundsätzlich in Zweifel gezogen, Fragen nach der Kostenbelastung für die Gemeinde falsch oder verkürzt dargestellt.
  3. Nach Abschluss der ersten Planungsphasen (d.h. Vor- und Entwurfsplanung) wird eine Art Zwischenbilanz gezogen, um die grundsätzliche Realisierbarkeit des Vorhabens festzustellen.
    Dabei werden wichtige Rahmenbedingungen für das weitere Vorgehen definiert, z.B. die Trassenführung und deren städtebauliche und technische Umsetzung, die Finanzierung, bauliche Konsequenzen für die Gundelfinger Infrastruktur usw.
  4. Sollte es dann gravierende Gegenargumente gegen die Fortführung der Planungen geben, kann es im Einvernehmen zwischen der Gemeinde und dem ZRF zum Abbruch der Planungen kommen.
    In diesem Fall werden der Gemeinde keinerlei Kosten in Rechnung gestellt und Gundelfingen wird dann auch keine Straßenbahnverlängerung bekommen.
  5. Sollte sich die Gemeinde aber ohne einen handfesten Grund gegen das Projekt entscheiden, obwohl der Zweckverband es nach der Vor- und Entwurfsplanung befürworten würde, fände der ZRF es fair, wenn die bis dahin angefallenen Planungskosten aufgeteilt würden.”
    Dies hatte die BZ bereits am 20. Juli 2023 nach einer dezidierten Rückfrage beim ZRF berichtet. Dieser gesonderten “Klarstellung zu Taktung und Planungskosten” lag die gegenteilige Behauptung eines Gemeinderats im Rahmen einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung zugrunde, der diese Kostenaufteilung wahrheitswidrig bestritten hatte.
    Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung muss vor dem Start der Planungen zwischen der Gemeinde Gundelfingen und dem ZRF getroffen werden. Es war bislang aber nie die Rede davon, dass Gundelfingen – selbst nach einem unbegründeten Rückzieher auf der Basis der Zwischenbilanz – die Planungskosten allein tragen müsse.

Daraus ergibt sich: Ein JA zur Wiederaufnahme der Planungen bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Straßenbahn in jedem Fall kommt! Sie kommt nur, wenn es nach Abwägung aller Aspekte sinnvoll ist. Aber nur durch die Wiederaufnahme der Planungen können wir vollständige und sachlich fundierte Aufklärung und Informationen als Entscheidungsgrundlage dazu erhalten, ob die Straßenbahnverlängerung eine angemessene und richtige Lösung für unsere Verkehrsplanung und -lenkung ist.

Sagen Sie JA zur Planung und Gestaltung unserer Zukunft! Wir laden Sie herzlich ein, aktiv und kritisch bei uns mitzuarbeiten! Helfen Sie uns durch eine Spende, um vor Ort einen Beitrag zu einer sozial gerechten Verkehrswende zu leisten.

Daniel Mader & Wolfgang Losert, mobilitaet@buergertreff-gundelfingen.de

Von Haus zu Haus, 31. August

Das Thema wurde anschließend auch von der Wochenzeitschrift „Von Haus zu Haus“ aufgegriffen:

Screenshot des Artikels der PDF-Version vHzH vom 31.8.2023

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert