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Feststellung der Rechtmäßigkeit

23. Juni 2023

Die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehres wurde uns schriftlich vom Hauptamtleiter bestätigt. Sie soll formal im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung festgestellt werden. Wir wollen dazu eine mündliche Stellungnahme machen.

Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt

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  • Datum: 23. Juni 2023